www.neinsiesindnichtbekloppt.de
Internationale Grenz- und Vorsorgewerte im Überblick Internationale Grenz- und Vorsorgewerte im Überblick Richtfunkantenne Hornisgrinde Schwarzwald Sektorantennen Mobilfunk Kreiskrankenhaus Nagold Ein Handy im Internet Internationale Grenz- und Vorsorgewerte im Überblick  Autoren: Dipl.-Phys. Michael Karus, Dr. med. Franjo Grotenhermen nova-Institut, Hürth 10/99  Die meisten Länder der Welt orientieren sich bei ihren Grenzwertfestsetzungen an den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission für nicht-ionisierende Strahlung (ICNIRP). So auch Deutschland und die EU. Verschiedene Institutionen fordern wegen der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage mit Hinweisen auf biologische Wirkungen Reglementierungen unterhalb der ICNIRP-Grenzwertempfehlungen, meist in Form von sog. Vorsorgewerten. Der vorliegende Überblick umfasst den NF- (50 Hz) und den HF-Bereich (wichtigste Mobiltelefonfrequenzen).  Die aktuellen Empfehlungen der ICNIRP wurden im April 1998 veröffentlicht und unterscheiden sich nur unwesentlich von älteren Empfehlungen der IRPA bzw. ICNIRP. Eine umfangreiche Diskussion der Empfehlungen findet sich in KARUS & GROTENHERMEN 1998. Dort heisst es zusammenfassend: "Die Grenzwertkonzeption der ICNIRP geht ausschließlich von akuten, thermischen Effekten aus, die erst bei extrem hohen Feldern, wie sie nur bei sehr seltenen Unfällen in der Industrie vorkommen, auftreten und bereits seit Jahrzehnten bekannt und unumstritten sind. Die Forschungsergebnisse der letzten 10 Jahre hinsichtlich Langzeiteffekten bleiben vollkommen unberücksichtigt; sie werden nicht einmal für Vorsorgewerte herangezogen. Mit Hilfe von willkürlich festgelegten und im Vergleich zu anderen Umweltrisiken kleinen Sicherheitsabständen werden - ausgehend von akuten Effekten - Grenzwertempfehlungen für die berufliche und öffentliche Exposition abgeleitet, die Sicherheit gegen jegliche möglichen Elektrosmog-Gefahren suggerieren. Dieses Vorgehen ist methodisch fragwürdig. Das sichere Ausschließen von akuten Effekten sagt nunmal nichts über mögliche Langzeiteffekte bei vergleichsweise niedrigen Expositionen aus. Hier können vollkommen andere Wirkungsmechanismen und Effekte zum Tragen kommen. (Teilweise deutliche) Hinweise auf mögliche Langzeiteffekte bei dauerhaft einwirkenden elektromagnetischen Feldern fließen an keiner Stelle in die Grenzwertempfehlungen ein. Die ICNIRP verwendet hier ganz bewusst ein besonders strenges Kriterium für den Begriff "gesichert" bzw. lässt keine weitere Kategorie unterhalb der als "gesichert" geltenden Effekte zu. Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen werden nicht ernst genommen. Die ICNIRP-Grenzwertempfehlungen bieten schon vom Konzept her lediglich einen sicheren Schutz vor akuten Wirkungen elektromagnetischer Strahlung, wie sie erst bei extremen Feldstärken auftreten (Unfälle in der Elektroindustrie). Das Risiko von Langzeiteffekten wird von den Grenzwerten nicht tangiert." Dies steht im krassen Widerspruch zur öffentlichen Wahrnehmung. Wie soll man es anders verstehen, dass Anwohner von EMF-Emmittenten, die über mögliche Langzeiteffekte besorgt sind, damit abgespeist werden, dass ihre Belastungen unterhalb der internationalen Empfehlungen liegen, obwohl diese ja bzgl. Langzeiteffekten konzeptbedingt keinerlei Sicherheit bieten! Dennoch orientieren sich fast alle Länder an diesen Grenzwertempfehlungen; so auch Deutschland (26. BImSchV) und zukünftig die Europäische Union. Es wundert daher nicht, dass kritische, unabhängige Institute und Verbände seit Jahren Vorsorgewerte fordern und anwenden, die in der Regel weit unter den ICNIRP-Grenzwertempfehlungen liegen. Solche Vorsorgewerte sollen dem unsicheren Kenntnisstand hinsichtlich athermischer Effekte und möglicher Langzeitschäden Rechnung tragen und den Bürger vor möglichen bzw. vermuteten Gefahren und Beeinträchtigungen bewahren. Es ist nicht Ziel dieses Beitrags, verschiedene Vorsorgekonzepte zu vergleichen und ihre naturwissenschaftliche und politische Basis zu diskutieren. Vielmehr soll anhand der folgenden Tabellen und Kommentare ein Überblick über die wichtigsten Vorsorgewerte im NF- und HF-Bereich gegeben werden.   NF-Bereich (50 Hz)  Westeuropäische Grenzwerte  In Deutschland gelten seit 1997 erstmalig verbindliche Grenzwerte für die Belastung der Allgemeinheit durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (26. BImSchV, kurz "Elektrosmogverordnung"). Bis 1997 wurden die DIN/VDE-0848-Grenzwertempfehlungen (s. Tabelle 1) in Deutschland als quasi-verbindlich verwendet. Die deutsche Elektrosmogverordnung von 1997 orientiert sich weitgehend an den internationalen ICNIRP-Empfehlungen (s. Tabelle 1); gegenüber den ICNIRP-Empfehlungen sind allerdings "kurzzeitige" und "kleinräumige" Grenzwertüberschreitungen um den Faktor 2 erlaubt, die insbesondere in unmittelbarer Nähe zu Hochspannungstrassen und an heißen, trockenen Tagen (elektrisches Feld) auftreten können, in der Praxis jedoch sehr selten sind. Da nach der aktuellen EU-Empfehlung (s.u.) "für kurzzeitige Expositionen ... keine höheren Referenzwerte für die Exposition durch ELF-Felder vorgesehen" sind, wird voraussichtlich diese Sonderregelung der deutschen Verordnung zukünftig entfallen. (RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 1999) Eine ausführliche Diskussion der deutschen Elektrosmogverordnung findet sich in KARUS & NIEßEN 1996; hier wird insbesondere das Fehlen von Vorsorgeregelungen kritisiert. Für die gesamte Europäische Union gelten nach der Entscheidung im EU-Ministerrat im Juni 1999 erstmalig einheitliche Empfehlungen für die Begrenzung der öffentlichen EMF-Expositionen. Die Empfehlungen umfassen lückenlos den gesamten Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz und orientieren sich weitestgehend an den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP 1998). Es ist davon auszugehen, dass die meisten EU-Länder, insbesondere die kleineren Mitgliedstaaten, die Empfehlung des EU-Ministerrates ohne relevante Änderungen in nationales Recht überführen werden. Dies ist als Fortschritt zu werten, da bislang etliche Mitgliedstaaten überhaupt keine entsprechenden Regelungen aufwiesen. Da es sich aber nur um Empfehlungen und nicht um eine Richtlinie handelt, behalten die einzelnen Mitgliedstaaten Spielräume bei der konkreten Umsetzung. Es wird erwartet, dass einzelne Länder wie z.B. Italien oder Luxemburg den Spielraum für strengere Regulatorien nutzen werden. Konkrete Vorsorge- und Minimierungsmaßnahmen fehlen in den Empfehlungen, obwohl sie im EU-Parlament und im Umweltausschuss des Parlaments detailliert diskutiert und zum Teil auch konkret gefordert wurden (s.u.). Eine ausführliche Diskussion der EU-Empfehlungen im Wechselspiel zwischen EU-Kommission, Parlament und Ministerrat findet sich KARUS 1999.  Osteuropäische Grenzwerte  Über 50-Hz-Grenzwerte in Osteuropa liegen uns nur wenige Informationen vor. Nach BOIKAT 1999 wird in Russland in Bezug auf die magnetische Feldstärke die "Gefahrenschwelle" bei dem 200-300fachem Wert der Hintergrundstrahlung angesetzt. Da zur Hintergrundstrahlung russische Angaben fehlen, wird ein mittlerer Hintergrundwert wie in technisierten deutschen Haushalten von 0,06 Mikrotesla angesetzt. Daraus ergibt sich die in der Tabelle angegebene Spanne von 12 bis 18 Mikrotesla. DAVID 1999, gerade von einem EMF-Kongress in Moskau zurückgekehrt, bestätigte, dass in Russland aktuell niedrigere Grenzwerte gelten als die ICNIRP-Empfehlungen.   Grenzwertempfehlungen  Die aufgeführten Grenzwertempfehlungen deutscher - SSK (Strahlenschutzkommission) und DIN/VDE - und internationaler Kommissionen - ICNIRP ("Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung") bzw. IRPA ("Internationale Strahlenschutzkommission"), WHO ("Weltgesundheitsorganisation") und UNEP ("United Nations Environment Program") - sind allgemein bekannt und sollen hier nicht näher vorgestellt werden. Die Grenzwertempfehlungen für 50 Hz haben sich zwischen 1987 und 1998 nicht verändert. Eine ausführliche Diskussion der aktuellen ICNIRP-Empfehlungen (ICNIRP 1998), die auch die älteren internationalen Empfehlungen in einer Quellenübersicht zeigt, findet sich in KARUS & GROTENHERMEN 1998. BUWAL 1998 (Elektrosmog-Report, März 1999) und die Empfehlungen des RATES DER EUROPÄISCHEN UNION 1999 orientieren sich weitgehend an den ICNIRP-Empfehlungen von 1998. Die aktuellen EU-Empfehlungen wurden bereits im vorherigen Abschnitt in einigen Details vorgestellt. Eine um Größenordnungen niedrigere Grenzwertempfehlung wurde von Gianni Tamino, Biologieprofessor an der Universität Padova, für den Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ausgearbeitet und schließlich vom EU-Parlament im März 1999 nicht angenommen (Elektrosmog-Report, Februar und September 1999). Die Grenzwertvorschläge von Tamino orientieren sich am Vorsorgeprinzip und Vorschlägen des US-Rates für Strahlenschutz (NCRP) und der US-Umweltbehörde. Für einige Frequenzbereiche liegen die Vorschläge um mehr als den Faktor 1.000 unter den ICNIRP-Empfehlungen. Tamino wirft den internationalen Kommissionen vor, eine große Anzahl wissenschaftlicher Publikationen ignoriert zu haben.   Richtwerte/Empfehlungen für Hochspannungsfreileitungen  In den USA wurden in den 90er Jahren regional verschiedene Empfehlungen für maximale Magnetfeldbelastungen bzw. Mindestabstände für Wohnbebauungen in der Nähe von Hochspannungstrassen ausgesprochen. Die hier exemplarisch genannten Werte wurden zitiert nach MAES 1998, NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM 1993 und BOIKAT 1999. Seit 1990 gibt es in Schweden Empfehlungen, beim Neubau von Schulen, Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen solche Entfernungen von Hochspannungstrassen einzuhalten, dass die von Freileitungen erzeugten Magnetfelder nicht mehr als 0,2 bis 0,3 Mikrotesla betragen (Elektrosmog-Report, Mai 1995, NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM 1993). Eine 10-Mikrotesla-Empfehlung für Neubauten gilt in Nordrhein-Westfalen. In LANDESUMWELTAMT NRW 1998 heißt es: "Um dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen durch elektrische oder magnetische Felder vorzubeugen, sind in Anhang 3 für verschiedene Anwendungsfälle Schutzabstände aus Gründen des Immissionsschutzes aufgeführt. Die Staatlichen Umweltämter sollen diesen Anhang bei der Beteiligung im Bauleitplanverfahren anwenden. ... Die Bemessung der in Anhang 3 angegebenen Abstände basiert auf dem von der Strahlenschutzkommission in ihren Empfehlungen zum Schutz vor niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern der Energieversorgung und -anwendung vom 16./17. Februar 1995 genannten Ermessungsspielraum für die magnetische Flußdichte von 10 Mikrotesla zur Berücksichtigung des Vorsorgegesichtspunktes und auf den Erläuterungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu § 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)." Da mit den 10 Mikrotesla die maximal mögliche magnetische Flussdichte (Vollast, asymmetrische Phasenbelegung) begrenzt wird, führt diese Regelung in der Praxis dazu, dass die Belastungen in den meisten Fällen unter 1 Mikrotesla bleiben.   Richtwerte für Bildschirme  MPR II aus dem Jahr 1990 und TCO aus dem Jahr 1991 sind zwei schwedische Normen für elektrische und magnetische Felder von Bildschirmen, die sich mittlerweile zum internationalen Standard für Computermonitore entwickelt haben. 1995 wurden die MPR-Richtlinien von einem Komitee europäischer und US-amerikanischer Experten unter Leitung der schwedischen Elektrizitäts-Kommision (SEK) überarbeitet und aktualisiert (Elektrosmog-Report, Juli 1995). Der schwedische Dachverband der Angestelltengewerkschaften (TCO) hat in seinen neuesten Richtlinien TCO 99 die elektromagnetischen Grenzwerte nicht weiter verschärft (Elektrosmog-Report, Juni 1999). MPR und TCO haben die Belastungen durch Bildschirmfelder an Computerarbeitsplätzen weltweit drastisch reduziert. Die Richtlinien haben sich dabei nicht an möglichen gesundheitlichen Gefahren, sondern am technisch Machbaren orientiert. Im Gegensatz zum Bildschirmbereich gibt es für andere Elektro- und elektronische Geräte keinerlei Richtwerte für die Begrenzung der elektromagnetischen Feldemissionen. Es fehlen jegliche Impulse an die Hersteller, eine ähnliche Optimierung wie bei Computermonitoren vorzunehmen.  Vorsorgewerte  KATALYSE 1994 "Grundlage unserer Empfehlung ist der vorbeugende Gesundheitsschutz für die Allgemeinheit. ... Bei magnetischen Wechselfeldern sind gesundheitlich relevante Effekte ab einer Stärke von ca. 0,2 Mikrotesla, insbesondere bei nächtlicher Exposition, nachgewiesen worden. Es seien hier vor allem die verschiedenen epidemiologischen Studien zum Krebsrisiko durch Hochspannungsleitungen und die Tierexperimente von Löscher bzgl. Senkung des nächtlichen Melatoninspiegels und Krebspromotion erwähnt. ... Die nächtliche Belastung durch künstliche magnetische Wechselfelder darf zwischen 20 und 8 Uhr im Mittel den Wert 0,2 Mikrotesla nicht überschreiten. Der mittlere 24-Stunden-Wert wird auf 0,4 Mikrotesla begrenzt."  ECOLOG 1994 "Die Grenzwerte für den Expositionsbereich 2 (Allgemeinbevölkerung, unkontrollierte Bereiche, Dauerexposition) sind an den Grenzwerten für 50-Hz-Felder von 0,2 Mikrotesla bzw. 60 V/m «aufgehängt», die wir aufgrund der epidemiologischen und der Laborbefunde für notwendig halten. Für das magnetische Feld empfehlen wir, wegen der weiteren Verbreitung von 50-Hz-Feldern in der Umwelt, für einzelne Anlagen wie Hochspannungsleitungen oder Transformatoren lediglich 0,1 Mikrotesla zuzulassen. Nach dem aktuellen Kenntnisstand kann man die von uns vorgeschlagenen Grenzwerte als wirkliche Vorsorgegrenzwerte ansehen, auch im Hinblick auf die epidemiologischen Befunde und die Ergebnisse der Untersuchungen zur Beeinflussung des Immunsystems, der hormonellen Steuerung (Melatonin) und der Zellkommunikation (Kalzium-Ionenfluß)."  NCRP 1995 (vorläufiger Bericht) Zitiert nach Elektrosmog-Report 1995: "Nach den Vorstellungen des Komitees soll die EMF-Belastung im Niederfrequenzbereich schrittweise reduziert werden, zunächst innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in Häusern, Schulen und anderen nichtindustriellen Umgebungen auf maximal 1 Mikrotesla und 100 V/m. Nach sechs Jahren soll auf der Grundlage einer neuen Forschungsübersicht die Option einer weiteren Reduzierung auf 0,5 Mikrotesla und 50 V/m bestehen. Nach insgesamt 10 Jahren sollte nach erneuter umfassender Analyse der sozioökonomischen und technischen Folgen die Möglichkeit bestehen, die angestrebten Zielwerte weiter auf 0,2 Mikrotesla und 10 V/m zu reduzieren. ... Obwohl unvollständig, weist verfügbares epidemiologisches und Labordatenmaterial bestimmte Übereinstimmungen auf, die niederfrequente EMF-Exposition mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko in Verbindung bringen. ... Einige epidemiologische Studien bringen gesundheitliche Effekte mit einer großen Spannbreite von Expositionsniveaus in Verbindung. Auf der Basis dieser Spannbreiten läßt sich folgern, daß ein erheblicher Teil der Weltbevölkerung einem niedrigen Risikoniveau unterworfen ist. Es handelt sich allerdings um einen Risikofaktor mit relevanter sozialer Bedeutung wegen seiner alles durchdringenden Natur und der ernsthaften Konsequenzen für betroffene Einzelpersonen."  König/Folkerts 1997 "Innerhalb von Wohnungen mit speziell biologisch orientierter Elektroinstallation sollten jedoch - insbesondere innerhalb der Ruhezonen - deutlich geringere Grenzwerte angestrebt werden. Da entsprechende allgemeingültige Festlegungen zur Zeit noch ausstehen, empfehlen die Autoren nur für diesen Anwendungsbereich vorerst folgende Grenzwerte (bezogen auf f = 50 Hz) anzusetzen: ..... für das H-Feld: 0,8 A/m (beziehungsweise 1 Mikrotesla). ... Falls persönlich extreme Sicherheitsansprüche gestellt werden, können speziell beim H-Feld auch nochmals geringere Werte um den Faktor 0,3 ... 0,1 angesetzt werden... ."  MAES 1998/99 MAES 1998 gibt als "Baubiologische Richtwerte für Schlafplätze" folgende Kategorien an:      * unauffällig < 0,02 Mikrotesla (bzw. 20 nT)     * schwach    0,02-0,1 Mikrotesla     * stark       0,1-0,5 Mikrotesla     * extrem    > 0,5 Mikrotesla  Für den Wachbereich gibt Maes 0,2 Mikrotesla an. Und weiter: "Alle Richtwerte sind Vorsorgewerte für sensible Personen, z. B. Kinder, Alte, Kranke, Allergiker, Immungeschwächte... und beziehen sich nur auf Dauereinwirkungen. Die Richtwerte für Wachbereiche gelten nur, wenn jene für Schlafbereiche eingehalten werden, das heißt, wenn eine solide Regenerationsphase gewährleistet ist."  nova 1999 Das nova-Institut begründet seinen Vorsorgewert von 0,2 Mikrotesla für 50-Hz-Magnetfelder wie folgt:     1. Der gültige Grenzwert von 100 Mikrotesla bietet konzeptionell bedingt nur Schutz vor akuten, thermischen Effekten. Das Risiko möglicher Langzeiteffekten wird von diesem Grenzwert überhaupt nicht tangiert.    2. Bis hinab zu Magnetfeldbelastungen von 0,2 Mikrotesla gibt es eine Reihe belastbarer wissenschaftlicher Studien - Zellexperimente, Tierversuche und epidemiologische Studien -, die deutliche Hinweise auf sowohl biologische Effekte als auch gesundheitliche Auswirkungen geben. Gleichzeitig hat die Vielzahl epidemiologischer Studien an Anwohnern von Hochspannungstrassen gezeigt, dass das Risiko infolge einer 0,2-Miktrotesla-Dauerbelastung einen gesundheitlichen Schaden zu erfahren, sehr gering ist (wenn das relative Risiko überhaupt erhöht ist).    3. Es gibt sehr wenig Sicherheit darüber, wie mögliche Gesundheitsgefahren in der Grauzone zwischen 0,2 und 100 Mikrotesla einzuschätzen sind, wo eine eventuelle Schwelle für gesundheitliche Effekte liegt. So gibt es nicht einmal eine epidemiologische Studie über die Auswirkungen einer Dauerbelastung von 1 Mikrotesla oder höheren Werten für die Allgemeinheit!    4. Dieser unsichere wissenschaftliche Kenntnisstand reicht nicht aus, um wesentlich strengere, verbindliche Grenzwerte als die von der ICNIRP empfohlenen zu verabschieden, zumal deren Umsetzung mit erheblichen ökonomischen Folgekosten verbunden wäre. Diese Unsicherheit verlangt aber, zum vorbeugenden Schutz der Bevölkerung die zahlreichen Hinweise auf mögliche Langzeitschäden ernst zu nehmen und Vorsorgewerte auszusprechen. Diese sollten nach Auswertung der Literatur bei etwa 0,2 Mikrotesla liegen.  EMF-Experten 1999 Am 25.09.99 trafen sich kritische Wissenschaftler und Betroffene in Offenbach zur Abstimmung gemeinsamer "Vorsorgegrenzwerte" zur Einreichung beim Bundesumweltministerium anlässlich der Überarbeitung der 26. BImSchV. "Eine Zielorientierung an Vorsorgegrenzwerten für die Allgemeinbevölkerung bei Dauereinwirkung ... Magnetische Flußdichte 100 nT (0,1 Mikrotesla). Für "sensible" Personen, d.s. Kinder, ältere Menschen, Kranke, abwehrgeschwächte Personen, sind diese Werte deutlich zu reduzieren. Mit den folgenden Werten soll eine Vorstellung vermittelt werden, in welcher Höhe sich für diese Gruppe reduzierte Belastungen - allerdings im Ruhebereich (Schlafbereich) - bewegen müssen, um Beschwerdefreiheit zu erreichen. ... Magnetische Flußdichte 20 nT (0,02 Mikrotesla)."  Die weiteren Vorsorgeempfehlungen sind zitiert nach SCHAPER 1998, MAES 1998 (BUND 1998) und nach KATALYSE 1994, wo die Empfehlungen verschiedener Bau- und Elektrobiologen - Rose, Fischer, Maes u.a. - zusammenfassend diskutiert sind.   Tabelle 1: Grenz- und Vorsorgewerte für 50-Hz-Magnetfelder für die Öffentlichkeit in Mikrotesla im Überblick HF-Bereich (wichtigste Mobiltelefonfrequenzen)  Westeuropäische Grenzwerte  Die deutsche Elektrosmogverordnung 1997 (26. BImSchV) ist bekannt und soll an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden (vgl. KARUS & GROTENHERMEN 1998 und KARUS & NIEßEN 1996). Seit dem 02.01.99 gelten in Italien neue, strenge Grenzwerte für stationäre Sendeanlagen. Der Grenzwert liegt für den Frequenzbereich vom 3 MHz bis 300 GHz bei 0,1 W/m2, also deutlich unter den ICNIRP-Empfehlungen (ITALIEN 1998).   Osteuropäische Grenzwerte  Die Grenzwerte in den Ländern des ehemaligen Ostblocks bzw. der ehemaligen UdSSR folgten einer anderen Philospohie als die in den Ländern der westlichen Welt. So gaben medizinische Wirkungen schwacher HF-Strahlung Anhaltspunkte für die Grenzwerte. In einer, vom damaligen Bundesamt für Post und Telekommunikation in Auftrag gegebenen, umfangreichen Literaturstudie der osteuropäischen Quellen aus den Jahren 1960 und 1992 wurde festgestellt, dass die Grenzwerte deutlich unter den heutigen Empfehlungen der ICNIRP lagen. Die Grenzwerte für gepulste Strahlung wurden nach Prof. Günther Käs (KÄS 1998), Ingenieurbüro für Radarmeßtechnik in Pfaffenhofen, zitiert: "Die in der Tabelle erwähnten alten osteuropäischen Grenzwerte mit 0,05 W/m2 sind für gepulste Signale sogar nur mit 0,004 resp. 0,005 W/m2 (je nach Betriebsart) zugelassen (Tab. 4 in Quelle POPPEI 1993), also mit einem Zehntel des Wertes für Dauersignale. Der Maximalwert für gepulste Signale liegt bei 0,2 bzw. 0,25 W/m2 für maximal 2% der Zeit. Kritisiert wurde allerdings von westlicher Seite das fachliche Niveau der zugrunde liegenden, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie die Tatsache, dass die strengen Grenzwerte nur selten zur Anwendung kamen (vgl. auch Elektrosmog-Report, September 1996). Zumindest in Moskau gelten auch 1996 Grenzwerte, die weit unter den ICNIRP-Empfehlungen liegen (MOSKAU 1996). DAVID 1999, gerade von einem EMF-Kongress in Moskau zurückgekehrt, bestätigte, dass in Russland aktuell niedrigere Grenzwerte gelten als die ICNIRP-Empfehlungen.   KATALYSE  Das KATALYSE-Institut, Köln, schreibt zu seinen Grenzwertempfehlungen: "Angesichts der Befunde und Erklärungsmodelle im nichtthermischen Bereich scheint es angebracht, nichtthermische Effekte als potentielle Auslöser gesundheitlicher Störungen ernst zu nehmen. Daraus ergibt sich: Das bisherige Konzept der Aufstellung von Basisgrenzwerten für SAR-Werte muß erweitert werden, da es ausschließlich thermische Effekte erfaßt. Der Grenzwert für die Dauerexposition der Öffentlichkeit sollte über den gesamten HF-Bereich die Leistungsflußdichte auf 0,1 mW/cm2 begrenzen." (KATALYSE 1994) (0,1 mW/cm2 = 1 W/m2)   Land Salzburg  Bei dem "Workshop on possible biological and health effects of RF electromagnetic fields" im Oktober 98 in Wien ... wurde bekannt, dass das Land Salzburg in einer freiwilligen Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern festgelegt hat, dass nirgendwo (im Land Salzburg) in öffentlich zugänglichen Bereichen ein Maximalwert von 0,1 Mikrowatt/cm2 (=0,001 W/m2) im Mobilfunkfrequenzbereich überschritten werden darf. ... Das sind also nochmals der Faktor 5 unter den oben angegebenen (alten) russischen Grenzwerten. Allgemein wurde das als kleine Sensation gewertet." Der Wert ist als Vorsorgewert zu verstehen. (OBERFELD 1998) Aktuellen Informationen nach (NIR 99, Fachverband für Strahlenschutz, Köln, 27.09.-01.10.1999) handelte es sich nur um eine Vereinbarung mit einem Mobilfunkbetreiber und zudem nur für den ländlichen Bereich, wo die Einhaltung eh kein Problem darstellt. Inzwischen soll die Vereinbarung zudem nicht mehr in Kraft sein. Tabelle 2: Grenz- und Vorsorgewerte für ausgewählte hochfrequente Felder für die Öffentlichkeit (Leistungsflussdichte in Watt pro Quadratmeter) im Überblick ECOLOG  Das ECOLOG-Institut, Hannover, orientiert sich bei seinen "Vorsorgegrenzwerten" aus dem Jahre 1994 (NEITZKE 1994) für den Frequenzbereich bis 400 MHz an den früheren HF-Grenzwerten für die Allgemeinheit in der UdSSR, die Werte oberhalb 400 MHz finden sich in der Tabelle. Aktuell schreibt Peter Neitzke vom ECOLOG-Institut Hannover: "In konkreten Gutachten zu Mobilfunkanlagen (D und höher) empfehlen wir zur Zeit, aus Vorsorgegründen einen Schutzabstand einzuhalten, der mindestens um den Faktor 10 größer ist als der von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post festgesetzte Sicherheitsabstand. Diese Empfehlung beruht auf Ergebnissen einzelner experimenteller Untersuchungen sowie den neuesten Ergebnissen epidemiologischer Untersuchungen an Radar-, Fernsehsender- und Rundfunksendeanlagen." (NEITZKE 1998) Ein zehnfacher Schutzabstand würde bei isotroper Abstrahlung eine Verschärfung der ICNIRP-Empfehlungen um den Faktor 100 bedeuten (vgl. Tabelle).   nova  Das nova-Institut, Hürth, kommt nach einer umfassenden Auswertung der Fachliteratur zu dem Ergebnis, dass es unterhalb der ICNIRP-Empfehlungen eine Reihe von Hinweisen auf athermische Effekte und Langzeitwirkungen gibt. Die überwiegende Zahl der methodisch sorgfältig durchgeführten Studien findet solche Effekte für Leistungsflußdichten zwischen den ICNIRP-Empfehlungen und einem Faktor 10 unter den ICNIRP-Werten. Mit seinen Vorsorgewerten möchte das nova-Institut diese Grauzone von HF-Wirkungen ausschließen. Hieraus ergibt sich ein Vorsorgewert, der um den Faktor 10 unter den ICNIRP-Empfehlungen liegt.   BUND  Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schreibt in seinem "BUND-Programm zur Begrenzung des Elektrosmogs" aus dem Jahr 1997 (BUND 1997): "Will man in diesem Wirkungsbereich einen gewissen Schutz und auch Vorsorge erreichen, so müssen Immissionswerte der 26. BImSchV größenordnungsmäßig um den Faktor 10.000 (!) gesenkt werden (bei der elektrischen Feldstärke, magnetischen Flußdichte bzw. Leistungsflußdichte) für den Daueraufenthalt in Ruhebereichen." Auf eine detaillierte Ableitung der Vorsorgewerte verzichtet der BUND.  Maes  Um das Spektrum abzurunden, sei Wolfgang Maes, als ein Vertreter der Baubiologie, zitiert (MAES 1998): "Die baubiologischen Richtwerte, bezogen auf Schlafbereiche für ungepulste Strahlung: keine Anomalie unter 2 nW/cm2, schwache Anomalie 2 bis 50 nW/cm2, starke Anomalie 50 bis 1000 nW/cm2 und extreme Anomalie über 1000 nW/cm2. Die baubiologischen Richtwerte für niederfrequent gepulste Strahlung: keine Anomalie unter 0,02 nW/cm2, schwache Anomalie 0,02 bis 0,5 nW/cm2, starke Anomalie 0,5 bis 10 nW/cm2, extreme Anomalie über 10 nW/cm2, ebenfalls bezogen auf Schlafbereiche."    EMF-Experten 1999  Am 25.09.99 trafen sich verschiedene kritische Wissenschaftler und Betroffene in Offenbach zur Abstimmung gemeinsamer "Vorsorgegrenzwerte" zur Einreichung beim Bundesumweltministerium anlässlich der Überarbeitung der 26. BImSchV. "Eine Zielorientierung an Vorsorgegrenzwerten für die Allgemeinbevölkerung bei Dauereinwirkung ... Leistungsflußdichte ungepulst/gepulst 0,1/0,001 W/m2. Für "sensible" Personen, d.s. Kinder, ältere Menschen, Kranke, abwehrgeschwächte Personen, sind diese Werte deutlich zu reduzieren. Mit den folgenden Werten soll eine Vorstellung vermittelt werden, in welcher Höhe sich für diese Gruppe reduzierte Belastungen - allerdings im Ruhebereich (Schlafbereich) - bewegen müssen, um Beschwerdefreiheit zu erreichen. ... Leistungsflußdichte ungepulst/gepulst 0,001/0,00001 W/m2."   Von Vorsorgewerten zu Vorsorgeabständen  Als Faustregel gilt: Wird der HF-Vorsorgewert gegenüber dem ICNIRP-Grenzwert um den Faktor 10 (bzw. 100, 10.000) verschärft, so ergeben sich als Vorsorgeabstände um den Faktor 3 (bzw. 10, 100) kleinere Abstände als nach ICNIRP (mathematisch: Quadratwurzel ziehen!).   Quellen zu Niederfrequenz (50 Hz)  	Boikat, U. 1999: Elektromagnetische Felder - Minderung und Meidung im Alltag. In: Vorsorge im umweltbezogenen Gesundheitsschutz, Dokumentation einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in Bremen. Schriftenreihe USG, Band 12, Freie Hansestadt Bremen, Abt. Gesundheitswesen. Anmerkung: Das Zitat zu den russischen Grenzwerten stammt aus dem ursprünglichen Vortragstext vom 02.11.1998.  	BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Schweiz) 1998: Begrenzung der Immissionen von nichtionisierender Strahlung, Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz. Schriftenreihe Umwelt Nr. 302.  	David, E. 1999: persönliche Mitteilungen auf der Fachtagung NIR 99, Fachverband für Strahlenschutz, Köln, 27.09.-01.10.1999.  	ICNIRP 1998: Health Physics Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic, and electromagnetic fields (up to 300 GHz). International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection. Health Phys. 74, 494-522 (1998).  	Karus, M. 1999: EU-Ministerrat gegen konkrete Vorsorgemaßnahmen bei EMF. In: Elektrosmog-Report 5(9), 09/99.  	Elektrosmog-Report 1995: US-Komitee fordert deutliche Reduzierung der zulässigen Belastungen durch EMF. In: Elektrosmog-Report 1(8), 11/95.  	Karus, M., Grotenhermen, F. 1998: Internationale Strahlenschutzkommission ignoriert Vorsorgeaspekte beim Elektrosmog. In: Elektrosmog-Report 4(4), 04/98.  	Karus, M., Nießen, P. 1996: Niederlage für Umwelt- und Verbraucherschutz: Elektrosmogverordnung verabschiedet. In: Elektrosmog-Report 2(6), 06/96.  	König, H. L., Folkerts, E. 1997: Elektrischer Strom als Umweltfaktor. Pflaum Verlag, München 1997.  	Landesumweltamt NRW 1998: Aus Immissionsschutzgründen festgelegte Schutzabstände bei Anlagen zur elektrischen Energie- und Nachrichtenübertragung. Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 43, 02.07.1998.  	Maes, W. 1998: Streß durch Strom und Strahlung, Institut für Baubiologie und Oekologie, Neubeuern 1998.  	Maes, W. 1999: Informationsblatt.  	Niedersächsisches Umweltministerium 1993: Elektrosmog. Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen, Hannover 1993.  	Rat der Europäischen Union 1999: Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz), Interinstitutionelles Dossier 98/0166 (CNS), Brüssel, 05.07.1999. (auch zu finden in: Amtsblatt vom 30.07.99, L199, S. 59ff)  	Schaper, W. 1999: persönliche Mitteilungen Werner Schaper, Umweltmeßbüro Hamburg.  Quellen zu Hochfrequenz (Mobiltelefone)  	BUND 1997: Elektromagnetische Felder. Erklärungen, Zusammenhänge und BUND-Positionen zum Thema "Elektrosmog", Bonn 1997.  	David, E. 1999: persönliche Mitteilungen beim NIR 99, Fachverband für Strahlenschutz, Köln, 27.09.-01.10.1999.  	Italien 1998: Ministero dell'Ambiente, Decreto 10 settembre 1998, n. 381.  	Karus, M., Grotenhermen, F. 1998: Internationale Strahlenschutzkommission ignoriert Vorsorgeaspekte beim Elektrosmog. In: Elektrosmog-Report 4(4), 04/98.  	Karus, M., Nießen, P. 1996: Niederlage für Umwelt- und Verbraucherschutz: Elektrosmogverordnung verabschiedet. In: Elektrosmog-Report 2(6), 06/96.  	Käs, G. 1998: Brief ans nova-Institut, 13.12.1998.  	KATALYSE (Hrsg.) 1994: Elektrosmog - Gesundheitsrisiken, Grenzwerte, Verbraucherschutz. C.F. Müller Verlag, Heidelberg 1994.  	Maes, W. 1998: Streß durch Strom und Strahlung, Institut für Baubiologie und Oekologie, Neubeuern 1998.  	Moskau 1996: The senetary regulations and norms for protection of the population of Moscow-City from electromagnetic fields generated by transmitting radio engineering objects. Moscow 1996.  	Neitzke, H.-P. u.a. 1994: Risko Elektrosmog? Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf Gesundheit und Umwelt. Birkhäuser Verlag, Basel 1994.  	Neitzke, H.-P. 1998: Persönliche Mitteilungen 1998.  	Oberfeld, G., König, Ch. 1998: Preliminary standard for pulsed EMF in Salzburg. Workshop on possible biological and health effects of RF electromagnetic fields, Wien, 25.-28.10.1998.  	Poppei, M., Sass, D., Goldstein, N. 1993: Biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich 0 - 2 GHz auf den Menschen (UdSSR/GUS, Zeitraum 1960-1992), Berlin 1993.